Fallsupervision · online
Fallsupervision für Fachkräfte der Sozialen Arbeit
Komplexe Fälle strukturiert reflektieren, neue Perspektiven gewinnen und wieder Handlungssicherheit erlangen – für Teams und Einzelpersonen, online und bundesweit.
Wann sie hilft
Wenn ein Fall nicht mehr loslässt
Manche Fälle bleiben im Kopf: Der Verlauf stockt, alle Beteiligten ziehen in unterschiedliche Richtungen, oder die eigene Betroffenheit macht es schwer, klar zu sehen. Fallsupervision bietet einen strukturierten Rahmen, um einen Schritt zurückzutreten und den Fall mit neuen Augen zu betrachten.
Ich kenne solche Situationen aus der eigenen Praxis – aus stationärer Jugendhilfe, Clearingstellen, Eltern- und Krisenberatung.
- Festgefahrene oder sich wiederholende Fallverläufe
- Herausforderndes Verhalten und Krisensituationen
- Schwierige Zusammenarbeit mit Eltern und Angehörigen
- Helfersysteme mit vielen Beteiligten und unklaren Aufträgen
- Ethische Spannungsfelder und Entscheidungen unter Unsicherheit
- Eigene Betroffenheit, Grenzen und Belastung im Fall
Vorgehen
Strukturiert vom Fall zur Handlungsoption
Fall schildern
Die fallführende Fachkraft stellt den Fall und ihre Frage vor – anonymisiert.
Verstehen
Rückfragen, Hypothesen und verschiedene Perspektiven auf das System rund um den Fall.
Ideen entwickeln
Gemeinsam entstehen Handlungsoptionen, oft mit Hilfe des digitalen Systembretts.
Nächste Schritte
Die Fachkraft entscheidet, was sie mitnimmt und wie es weitergeht.
Im Team oder einzeln
Fallsupervision kann Teil der Teamsupervision sein oder als eigenes Format stattfinden. Auch Einzelpersonen können Fälle in der Einzelsupervision einbringen. Auf Wunsch leite ich Ihr Team außerdem in kollegialer Fallberatung an, damit Sie diese Form auch selbstständig nutzen können.
Datenschutz und klare Grenzen
Fälle werden anonymisiert besprochen; Namen und identifizierende Details sind nicht nötig. Fallsupervision unterstützt die Reflexion Ihrer Arbeit – sie ersetzt nicht die Fachberatung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft bei Kinderschutzfragen nach § 8a SGB VIII und keine Weisungen Ihres Trägers.
Fragen
Häufige Fragen zur Fallsupervision
Wie viele Fälle können in einer Sitzung besprochen werden?
Das hängt vom Umfang ab. In einer Sitzung von 90 bis 120 Minuten lassen sich meist ein bis zwei Fälle gründlich bearbeiten.
Worin unterscheidet sich Fallsupervision von kollegialer Fallberatung?
Bei der kollegialen Fallberatung moderiert das Team selbst. In der Fallsupervision begleitet eine externe Supervisorin den Prozess, bringt eine unabhängige Perspektive ein und achtet darauf, dass auch schwierige Dynamiken Raum bekommen.
Müssen Fälle vorher eingereicht werden?
Nein. Zu Beginn jeder Sitzung sammeln wir die Anliegen und entscheiden gemeinsam, welcher Fall bearbeitet wird.
Unverbindlich anfragen
Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen
In einem unverbindlichen Vorgespräch klären wir Anliegen, Ziele und Rahmen. Danach erhalten Sie ein individuelles Angebot.