Supervisiona Nina Helena Diel · Supervision

Fallsupervision · online

Fallsupervision für Fachkräfte der Sozialen Arbeit

Komplexe Fälle strukturiert reflektieren, neue Perspektiven gewinnen und wieder Handlungssicherheit erlangen – für Teams und Einzelpersonen, online und bundesweit.

Wann sie hilft

Wenn ein Fall nicht mehr loslässt

Manche Fälle bleiben im Kopf: Der Verlauf stockt, alle Beteiligten ziehen in unterschiedliche Richtungen, oder die eigene Betroffenheit macht es schwer, klar zu sehen. Fallsupervision bietet einen strukturierten Rahmen, um einen Schritt zurückzutreten und den Fall mit neuen Augen zu betrachten.

Ich kenne solche Situationen aus der eigenen Praxis – aus stationärer Jugendhilfe, Clearingstellen, Eltern- und Krisenberatung.

  • Festgefahrene oder sich wiederholende Fallverläufe
  • Herausforderndes Verhalten und Krisensituationen
  • Schwierige Zusammenarbeit mit Eltern und Angehörigen
  • Helfersysteme mit vielen Beteiligten und unklaren Aufträgen
  • Ethische Spannungsfelder und Entscheidungen unter Unsicherheit
  • Eigene Betroffenheit, Grenzen und Belastung im Fall

Vorgehen

Strukturiert vom Fall zur Handlungsoption

  1. Fall schildern

    Die fallführende Fachkraft stellt den Fall und ihre Frage vor – anonymisiert.

  2. Verstehen

    Rückfragen, Hypothesen und verschiedene Perspektiven auf das System rund um den Fall.

  3. Ideen entwickeln

    Gemeinsam entstehen Handlungsoptionen, oft mit Hilfe des digitalen Systembretts.

  4. Nächste Schritte

    Die Fachkraft entscheidet, was sie mitnimmt und wie es weitergeht.

Im Team oder einzeln

Fallsupervision kann Teil der Teamsupervision sein oder als eigenes Format stattfinden. Auch Einzelpersonen können Fälle in der Einzelsupervision einbringen. Auf Wunsch leite ich Ihr Team außerdem in kollegialer Fallberatung an, damit Sie diese Form auch selbstständig nutzen können.

Datenschutz und klare Grenzen

Fälle werden anonymisiert besprochen; Namen und identifizierende Details sind nicht nötig. Fallsupervision unterstützt die Reflexion Ihrer Arbeit – sie ersetzt nicht die Fachberatung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft bei Kinderschutzfragen nach § 8a SGB VIII und keine Weisungen Ihres Trägers.

Fragen

Häufige Fragen zur Fallsupervision

Wie viele Fälle können in einer Sitzung besprochen werden?

Das hängt vom Umfang ab. In einer Sitzung von 90 bis 120 Minuten lassen sich meist ein bis zwei Fälle gründlich bearbeiten.

Worin unterscheidet sich Fallsupervision von kollegialer Fallberatung?

Bei der kollegialen Fallberatung moderiert das Team selbst. In der Fallsupervision begleitet eine externe Supervisorin den Prozess, bringt eine unabhängige Perspektive ein und achtet darauf, dass auch schwierige Dynamiken Raum bekommen.

Müssen Fälle vorher eingereicht werden?

Nein. Zu Beginn jeder Sitzung sammeln wir die Anliegen und entscheiden gemeinsam, welcher Fall bearbeitet wird.

Unverbindlich anfragen

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen

In einem unverbindlichen Vorgespräch klären wir Anliegen, Ziele und Rahmen. Danach erhalten Sie ein individuelles Angebot.